Patenschaft - Weinfreunde "Königinnenwingert" Oberfell e.V.

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Patenschaft
Patenschaft

Mitglied/Pate werden ist ganz einfach.
Einfach das Antragsformular hier downloaden und ausfüllen.
Anschließend können Sie den ausgefüllten Antrag einscannen
und an info@koeniginnenwingert.de mailen

oder

Sie senden die Unterlagen an folgende Anschrift:

Weinfreunde Patenschaft
Marion Christ
Weinstrasse 6
56332 Oberfell

Vorteile auf einen Blick:
Mitglieder und Paten erhalten entsprechend der Vereinssatzung im Aufnahmejahr pro Rebe 2 Flaschen Wein aus dem Königinnenwingert.
In den Folgejahren je Rebe 1 Flasche Wein, sofern eine Verlängerung beantragt wurde.

Für jede Person, die eine oder mehrere Mitgliedschaften/Patenschaften erwirbt, wird im Königinnenwingert an gut sichtbarer Stelle ein Täfelchen mit dem Namen des Mitglieds/Paten angebracht.

Über den Antrag auf Mitgliedschaft/Patenschaft entscheidet der Vorstand der Weinfreunde.

I. Mitgliedschaft

Jede natürliche oder juristische Person kann aktives oder passives Mitglied mit den satzungsgemäßen Rechten und Pflichten werden. Aktive Mitglieder könnenArbeitsleistung gegen Naturalrabatt einbringen (keine Verpflichtung). Die Art der Mitgliedschaft ist im Antrag zu wählen. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Mitgliedsantrages und durch Übernahme der Patenschaft über einen oder mehrere Rebstöcke. Je Rebstock ist eine Aufnahmegebühr von 50,-- € zu zahlen. Mit der Zahlung der Aufnahmegebühr ist das 1. Jahr beitragsfrei. Der Betrag für die Folgejahre beträgt jährlich 10,-- €.

II. Patenschaft

Zulässig sind auch Patenschaften ohne Mitgliedschaft, also ohne die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten. Die Patenschaft bedingt einen schriftlichen Patenschaftsantrag über mindestens einen Rebstock. Je Rebstock ist ein Beitrag von 50 € zu zahlen. Die Patenschaft erlischt nach 5 Jahren, wenn keine Verlängerung beantragt wird.

 
Copyright 2018. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü